Mit Sicherheit zum EU Führerschein
Wir bieten unseren Kunden den rechtssicheren Erwerb des EU Führerschein im europäischen Ausland an. Mit unseren Vertrags - Fahrschulen und kompetenter Beratung haben wir mittlerweile über 3000 zufriedenen Kunden zu einem neuen EU Führerschein verholfen.
Kostenlose Rechtsberatung zum EU-Führerschein und Ablauf
Jeden zweiten Samstag im Monat bieten wir eine kostenlose Rechtsberatung durch einen unserer Rechtsanwälte zum Erwerb eines ausländischen EU-Führerschein an. Die Veranstaltung findet jeweils von 13:00 - 16:00 Uhr in unserem Hause statt. Des Weiteren veranstalten wir in verschiedenen Städten unsere Infoveranstaltung mit kostenfreier Rechtsberatung, beachten Sie nachfolgend in welchen Städten wir sind.
An diesen Terminen kommen auch unsere Partner aus Tschechien, wo Sie die Formulare für den notwendigen Nebenwohnsitz ausfüllen können. Unsere Partner werden statt Ihrer Anreise zu Tschechien die Anmeldung mit Vollmachten vornehmen. Somit ersparen Sie sich die 1.Anreise.
Um Anmeldung per E-Mail oder telefonisch wird gebeten.
Nächster Termin beginnend von 13:15 - 16:00 Uhr IN NEUTRAUBLING BEI REGENSBURG:
12.07.08
26.07.08
09.08.08
23.08.08
Thema: Rechtliche Situation des EU Führerscheins und die Auswirkungen der 3. Führerscheinrichtlinie. [ Lesen Sie hier mehr ]
Am 26.06.08 hat der EUGH seine Entscheidung bekannt gegeben!!
Es stand die 4. Entscheidung am europäischen Gerichtshof über die Anerkenntnis von EU-Führerscheinen an und deren Auswirkungen auf die in Deutschland oftmals geforderte MPU (=medizinisch-psychologische Untersuchung / bzw. "Idiotentest"). Dabei stand am europäischen Gerichtshof die Entscheidung an, ob der EU-Führerschein durch den Erwerb im EU-Ausland ein "Rechtsmissbrauch" darstellt. Um 9:30 Uhr wurde das Urteil publiziert und vom ZDF ausgestrahlt und kommentiert. Die Umsetzung dieser Entscheidung ist von den einzelnen EU-Ländern zwischen 19.Januar 2011 bis 19. Januar 2013 durchgzuführen. Ab 2013 müssen sämtliche Entscheidungen umgesetzt (ratifiziert) sein. Das Komplette Urteil finden Sie hier.
Nachfolgend haben wir für Sie das Urteil mit unseren Worten zusammengefasst und ebenso noch eine Stellungnahme durch den ADAC beigefügt.
Dies ist selbstverständlich auch Thema in unseren Rechtsberatungs-Seminaren und wird auch ausgiebig diskutiert.
Wir klären unsere Kunden darüber auf und bereitet sie umfassend vor!
Es bleibt wie gehabt :
1. keine deutsche Adresse auf dem Führerschein
2. Einhaltung der 185 Tage-Regelung - Wohnsitz
3. Tätigkeitsnachweis
= korrekt ausgestellter Führerschein siehe Bericht oder weiterer Bericht
Unsere Anwälte halten ein Referat über die 3.Führerscheinrichtlinie sowie die Entstehung des EU-Führerscheins und derer endlosen Geschichte!!
Nach diesem Referat können Sie Ihre Fragen stellen. Im Anschluss sind Sie zu Einzelgesprächen zu Ihrer persönlichen Situation zusammen mit unserem Anwalt eingeladen. Unser Rechtsanwalt wird Ihnen kostenfreie Ratschläge unterbreiten.
Alle Teilnehmer, die bisher bei uns gewesen sind, sind nun besser informiert und lassen sich nicht mehr durch die gezielte Verunsicherung der Presse beeinflussen.
Wir halten dagegen und bleiben dabei...DER EU-FÜHRERSCHEIN FUNKTIONIERT, für die richtige Durchführung sind wir ihre Spezialisten - fragen Sie uns !!
Erkundigen Sie sich - bilden Sie sich Ihre eigene Meinung, hören Sie nicht auf die Darstellung des ADAC´S!! Dieser stellt bezüglich den EU-Führerscheinen das Sprachrohr von Verkehrministerium und unserer deutschen Regierung dar. Beide sind gegen diese EU Regelung. Sie können sich auch aus unserem Netz von Anwälten eine telefonische Beratung einholen oder in unsere Büroräume kommen, wo Sie das Gutachten vom Rechtsanwalt Dirk Streifler einsehen können. Telefonische Anwaltsberatung
EU Führerschein vor dem AUS? ...oder doch nur Irrsinn!
Lesen Sie in unserer Linksammlung, wie es um den EU Führerschein steht. Hier finden Sie unsere gesammelte Presseberichte, Kommentare von Anwälten und Gesetzestexte. [ Zur Artikelsammlung ]
Wir bieten Vertrags-Fahrschulen in folgenden Ländern
- Tschechische Republik
- In ganz Tschechien gilt die 185 Tage-Regelung!
Mit einem Aufenthalt von nur ein paar Tagen und unter Einhaltung der 185 Tage-Regelung (im Tätigkeitsnachweis) erhalten Sie Ihren EU Führerschein.
Unter bestimmten Vorraussetzungen kann der Führerschein auch vor Ablauf von 185 Tagen ausgegeben werden, (durch einen bestimmten Nachweis eines persönlichen Bezugs zum Ausstellerland), bitte fragen Sie uns danach. (Siehe 3. Führerscheinrichtlinie). - Polen
- Aufgrund der erschwerten Bedingungen und der politischen Veränderung bieten wir den Erwerb eines EU Führerschein in Polen nicht mehr an. Sollten Sie dennoch Interesse haben, wird die Ausstellung des EU-Führerscheins erst ab Juli 2008 möglich sein. Wir bitten um Verständnis. [ Lesen Sie hier mehr ]In Polen haben sich immer wieder Probleme ergeben. Wir raten dringend davon ab, den Führerschein in Polen zu erwerben, da in Polen kein Bezug (warum Sie in Polen den FS gemacht haben) geführt wird und Sie diesen Bezug unter Umständen später nachweisen müssen!
- Ungarn
- Sie wollen den Führerschein mit einem kurzen Urlaub verbinden, dann sind Sie in Ungarn genau Richtig!!
Mit einer Vorlaufzeit von ca. 3 Wochen eingehend mit der Anmeldung bei uns, können Sie 14-tägig mit nach Ungarn anreisen.
Nach einer Anreise und einem Aufenthalt von 18 Tagen erhalten Sie mit der bestandenen Prüfung, ca.8 Tage später den Führerschein von Ungarn. Ablauf Ungarn! - Umschreibung in Ungarn:
- Eine Umschreibung wird durch eine Wohnsitzneuanmeldung im EU-Ausland wieder möglich! Rufen Sie uns an.
Wir empfehlen
- Wir empfehlen Ihnen den Erwerb eines tschechischen oder eines slowakischen EU Führerscheins, da wir hier über besonders langjährige Erfahrungen berichten können.
Fast alle Kunden bestehen sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung beim ersten Versuch. Die Abwicklung der Formalitäten funktioniert Dank unserer guten Kontakte ebenfalls hervorragend und Sie können durch ihren Tätigkeitsnachweis Ihren neuen EU Führerschein meistens schon nach 5-6 Wochen von der Slowakei erhalten. In Tschechien geht`s innerhalb von 3-6 Monaten.
Das Kontigent wurde erhöht!!
Wir verfügen über 80 Prüfungsplätze und 200 Meldeadressen für Tschechien pro Monat. Trotzdem bitten wir Sie, sich für den nötigen Wohnsitz frühzeitig anzumelden, denn dieser ist entscheidend für die Prüfung der ahrerlaunmis im Jahr 2008!! Damit wird gewährleistet dass der Führerschein ausgestellt werden kann, wobei das Wohnsitzprinzib von 185 Tagen in Tschechien eingehalten werden muss.
Es ist nämlich sehr fraglich ob von CZ nach dem 19.01.2009 geprüfte Fahrerlaunisse an deutsche ausstellt und wenn Ja, werden die dt. Behörden und Gerichte wieder versuchen, die Gültigkeit "verspäteter" EU-Führerscheine abzuerkennen. Siehe Artikel 11 Absatz 4 der 3.Führerscheinrichtlinie.
Wer auf Nummer sicher gehen will, muss spätestens bis November 2008 seine Prüfung absolviert haben!!
Hinweis für Fahranfänger:
Sollten Sie Fahranfänger sein, müssen Sie mit einem Aufenthalt von ca. einer Woche rechnen, da Sie in diesem Fall eine Intensivausbildung erhalten. Schließlich handelt es sich hier um eine amtliche Prüfung und nicht um den käuflichen Erwerb eines EU Führerschein.
Der Ablauf mit 1 Anreise nach Tschechien
- Sie kommen bis 12:30 Uhr an den jeweiligen Terminen zum Regensburger Hbf. Zu diesen o.g. Terminen findet bei uns im Büro eine kostenfreie Rechtsberatung statt.
- Einer unserer Mitarbeiter wird Sie vom Hbf abholen und nach Neutraubling chauffieren. Um 13:15 Uhr wird Herr RA Borchert-Zelzer ein Referat (3.Führerscheinrichtlinie,Eu-Führerschein) abhalten und eine kostenfreie Rechtsberatung in Einzelgesprächen durchführen. Sie erhalten nach dem Referat ein Gutachten, womit Ihnen die Rechtssicherheit über die Erlangung eines EU-Führerscheins bestätigt wird. Dieses Gutachten kann auch bei den Deutschen Behörden vorgelegt werden.
- Nach der Beratung, wird eine Deutsche Fahrschule Ihre Fahrtauglichkeit überprüfen und Ihnen und uns mitteilen, in wieweit Ihre Fahrpraxis noch vorhanden ist.
- So gegen 14:30 Uhr werden Sie mit unseren Partnern von CZ die Papiere zur Anmeldung eines Nebenwohnsitzes, sowie die Vollmachten für Tschechien ausfüllen, es werden zudem auch die Fotos für Ihre Bürgerkarte gemacht (sollten Sie noch Paßfotos besitzen können Sie diese gerne mitbringen) .
- Unseren Partner können Sie Fragen rund um den Aufenthalt/Fahrschule/Prüfung sowie über den Ablauf der theoretischen und der praktischen Prüfung stellen, Sie erfahren dadurch alles aus 1. Hand und Sie lernen die Personen kennen mit denen Sie die Prüfung abhalten werden
- Nach der Beratung und Anmeldung sowie Probefahrt und Fotoshooting tätigen Sie eine Anzahlung von 1000 €, sowie 400 € für Ihren "Wohnsitz". Unser Shuttle fährt Sie im Anschluß wieder zum Hbf von Regensburg zurück. Ihren Zug nach Hause erreichen Sie problemlos bis 17:30 Uhr.
- Ihre Prüfung wird ca. 8 Wochen später mit einem kurzem Aufenthalt stattfinden. In der Fahrschule haben Sie nun noch die vereinbarte Restzahlung in Abhängikeit welche Klassen Sie erwerben wollen.
- In Tschechien gilt für den Führerscheinerwerb die 185 Tage-Regelung. Bis zu Ihrer Prüfung müssen Sie sich entschieden haben, ob Sie nun insgesamt 185 Tage abwarten wollen um dann den Führerschein zu erhalten. Oder ob Sie durch Ihre persönliche Bindung (Tätigkeitsnachweis) zu Tschechien, den Führerschein schon innerhalb von 185 Tagen erhalten wollen. In beiden Fällen sollte ein Bezug zu Tschechien hergestellt werden, um einem Rechtsmissbrauch entgegenzuwirken.
- Nach der bestandenen Prüfung, werden wir Ihren Führerschein innerhalb von 20 - 30 Werktagen abholen und senden Diesen als versichertes Paket über DHL zu.
Lesen Sie den genauen Ablauf Tschechien HIER
Die europäische Führerscheinrichtlinie
Seit Inkrafttreten der Europäischen Führerscheinrichtlinie vom 29.04.2004 bieten wir die Erlangung der EU-Fahrerlaubnis im europäischen Ausland an und unterstützen unsere Führerscheinbewerber kompetent von A-Z. Durch unsere engen Kontakte zu Fahrschulen, Dolmetschern und Prüfern sowie den zuständigen Behörden, bieten wir Ihnen eine jahrelange Erfahrung und kompetente Beratung rund um den EU-Führerschein. (keine Rechtsberatung).
Alle über uns erworbenen Führerscheine entsprechen der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates (3. Führerscheinrichtlinie) vom 20. Dez. 2006.
Unsere Leistungen
Unsere Leistungen sind ein Komplett-Paket, Sie müssen sich um fast nichts mehr selbst kümmern. Nur die Prüfungen müssen Sie natürlich selbst ablegen.
- Anmeldung zur Fahrschule
- Anmeldung bei den Behörden (Bürgerkarte unbefristet)
- Dolmetscher in Wort und Schrift
- Versenden deutschsprachiger Lehrunterlagen
- Koordination vor Ort an den Prüfungstagen
- Buchung Shuttle-Service von Stuttgart / Regensburg nach CZ
- Nachweise über die Einhaltung der theoretischen und praktische Pflichtstunden
- Alle Prüfungs- und Behördengebühren
- Zustellung Ihres EU-Führerscheins per DHL
- After-sales-Management
- Vermittlung von EU-Verkehrsanwälten
- Rechnung über die Vermittlungsgebühr
Wir stehen Ihnen auch nach Abschluss mit Rat zur Verfügung.