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Ablauf Tschechien

Sollten Sie die Anmeldung persönlich bei uns im Büro zu den Terminen der Rechtsberatung getätigt haben, entfällt die 1.Anreise !

So erhalten Sie einen EU Führerschein von Tschechien!

  1. Nach durchlesen unserer AGB´s melden sich über unser Online-Anmeldeformular an oder kommen bei uns persönlich im Büro vorbei. Alternativ senden wir Ihnen unsere Info-Mappe bzw. Anmeldeunterlagen unverbindlich zu. 
  2. Sie reisen zu dem angegebenen Anreiseterminen nach Regensburg Hbf an, Treffpunkt ist das Cafe "Lock In" im 1.Stock. Unser Shuttle fährt Sie anschließend sicher zum gebuchten ***Hotel und dann weiter zur Fahrschule. Oder Sie reisen selber nach Most an, hierfür ist dann der Hbf von Most der Treffpunkt. Unser Shuttle bringt Sie anschließend zum ***Hotel und dann weiter zur Fahrschule.
  3. Bei der Fahrschule werden die Formalitäten erledigt. Das Abgeben Ihrer Farbkopien von Personalausweis,  EU-Krankenversichertenkarte und die Anzahlung.
  4. Ihre praktische Auffrischung beginnt so gegen 18:00 Uhr und Sie erhalten hilfreiche Tipps zur praktischen Prüfung, sollten Sie diese Testfahrt nicht bestehen, erhalten Sie Ihren Kursbetrag wieder zurück!!
  5. Wenn die Auffrischung bzw. Testfahrt bestanden wurde, erfolgt am Montagmorgen die Anmeldung zum Wohnsitz bei der Fremdenverkehrspolizei. Danach fährt Sie unser Shuttle zum Fotografen, bitte nehmen Sie keine FOTOS von Deutschland mit!! Für den Residenznachweis muss Ihr Bezug zu Tschechien nachgewiesen werden. Dies kann z.B. dadurch erfolgen, dass Sie zu einem Studium, Fortbildungskurs, Lehrgänge etc. angemeldet sind. Wir bieten die Anmeldung mit Schülerstatus, Arbeiterstatus oder Student z.B. für einen Buchhaltungskurs. Die Austellung Ihres Führerscheins kann nun rechtsgültig auch innerhalb und nicht nur nach 185-Tagen erfolgen. Für einen Studenten der ein Auslandssemester absolviert, macht es schließlich keinen Sinn, nach dem Abschluss seines Semesters den Führerschein zu erwerben, vielmehr benötigt er diesen ja schon während des Studiums (siehe 3. Führerscheinrichtlinie Artikel 12 Seite 9). Sollten Sie selber Vorschläge haben, für Ihren individuellen Residenznachweis, sprechen Sie uns an. Um ca. 14:00 Uhr erfolgt die Rückfahrt und Sie erhalten postalisch von uns Ihr Lehrmaterial innerhalb 1 Woche.
  6. Nach Eingang der Bürgerkarte am Amt, wird Ihr Führungszeugnis von Tschechien und die Fahrerkarte angefordert und sobald diese Dokumente da sind werden Sie zur Fahrschule angemeldet und Ihr Prüfungstermin wird meist nach ca. 2-3 Wochen stattfinden.
  7. Ihre 2. Anreise, also zur theoretischen sowie zur praktischen Prüfung, erfolgt für 3-4 Tage und ist ca. 30-60 Tage nach Ihrer 1. Anreise. Sie erhalten hierüber rechtzeitig eine schriftliche Benachrichtigung von uns. Sie bezahlen nun die Restzahlung bei der Fahrschule und geben Ihre Unbedenklichkeitsbescheinigung ab.
  8. Nach der Prüfung holt Sie unser Reisebus um ca. 15:00 Uhr wieder ab und fährt  zurück nach Regensburg/Stuttgart/Most Hbf.
  9. Ihren EU-Führerschein erhalten Sie per Einschreiben innerhalb 20 Tagen in Abhängigkeit der erteilten Geburtsnummer.
  10. Gegen eine Gebühr von ca. 40 € und der Voraussetzung bei einer Erweiterung (wie Kl. BE), wird die Ausstellung beschleunigt und Sie erhalten Ihren Führerschein innerhalb 1 Woche.
  11. Wenn Sie CZ als Prüfungsland bevorzugen, verwenden Sie bitte unser Anmeldeformular für Tschechien

Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit mit nur 1 Anreise und 3 Tagen Aufenthalt Ihre Prüfung zu absolvieren. Sprechen Sie uns an.

Prüfung ist in ca. 6-8 Wochen unter Einhaltung der 185 Tage-Regelung !!


Anmerkung: Wir arbeiten in Tschechien sowie in der Slowakei und Ungarn, jedes Land hat seine ganz bestimmten Vorzüge. Unsere Erfahrung hat aber gezeigt, dass es nirgendwo anders in der EU, so EINFACH geht wie in Tschechien. Der komplette Ablauf und die Zusammenarbeit mit den Behörden, ist unkompliziert und reibungslos!! Nur Leider ist Tschechien nichtmehr das allerschnellste Land - sondern Ungarn oder die Slowakei

Nach der Anmeldung über unser Anmeldeformular:

Sobald Sie unser Anmeldeformular abgeschickt haben, erhalten Sie automatisch per Email eine Bestätigung und im Anhang als PDF-Format den Ablauf sowie die Verträge. Bitte drucken Sie den Anhang 2 x aus und senden jeweils 1 Exemplar an uns zurück. Sollten Sie keine Druckmöglichkeit besitzen, dann schreiben Sie bitte bei der Anmeldung unter Sonstiges, dass sie keinen Drucker haben und wir schicken Ihnen mit der Post diese Unterlagen zu.


Zu dem Anreisetermin TSCHECHIEN nehmen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis, bei Reisepass dann mit Meldebestätigung von ihrem Einwohnermeldeamt (2 Farbkopien des Ausweises)
  • Anzahlung (z.B. Klasse B 1400 € und bei der 2.Anreise die Restzahlung von 600 €)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (unterschrieben von Ihrem Hausarzt)
  • Sehtest
  • Eine Farbkopie Ihrer EUROPÄISCHE KRANKENVERSICHERTENKARTE (blaue Karte...siehe Muster)

Nach den Behördengang/Prüfung holt Sie unser Shuttle-Service wieder ab und fährt Sie zum Regensburger/Hbf oder von dem Prüfungsort zum Hbf (wo Sie möchten).

Der Ablauf in der Praxis für ganz Tschechien ist wie folgt :

Punkt 1 bis Punkt 4 sind nur nötig wenn Sie nicht zu uns kommen können oder wenn Sie die Wohnsitzanmeldung LIVE erleben wollen.

  1. Für den Wohnsitzantrag in CZ über 185 Tage-Regelung, benötigen Sie 2 Fotos für Ihre Bürgerkarte (die Fotos werden vor Ort in CZ gemacht) und eine EU-Krankenversichertenkarte, sowie Ihren Personalausweis mit einer Gültigkeit von 6 Monaten.
  2. Sie reisen an einem Sonntag zu dem vereinbarten Termin an.  In einem Seminarraum im Hotel vor Ort erklärt Ihnen einer unserer Mitarbeiter den weiteren Ablauf. Dort können Sie auch Ihre Fragen noch einmal stellen. Zum Abschluss füllen Sie mit Betreuung die Unterlagen zum Wohnsitz sowie eine Vollmacht für die Antragstellung aus.
  3. Für Ihre Aufenthaltsgenehmigung  gehen Sie am Montagmorgen gemeinsam mit unserem Dolmetscher zur Ausländerpolizei, wo Sie Ihre Unterlagen abgeben. Danach fahren Sie zum Kennen lernen mit zu einer unserer Vertragsfahrschulen. Dort machen Sie zur Überprüfung Ihrer praktischen Kenntnisse noch eine Testfahrt.
  4. So gegen 14:00 Uhr ist  Ihre Abreise nach Deutschland
  5. Nach ca. 6 - max. 8 Wochen, in Abhängigkeit Ihrer Abkömmlichkeit, ist Ihr Prüfungsaufenthalt bei der Fahrschule. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Ihrem Hausarzt geben Sie nun bei der Fahrschule ab.
  6. Während Ihres Aufenthalt holen Sie persönlich Ihre Bürgerkarte ab und machen nach ableisten der restlichen Fahrstunden Ihre Prüfung. Der Prüfer kontrolliert, ob Sie eine Aufenthaltsgenehmigung von Tschechien besitzen (Bürgerkarte) und ob Sie die prakt. Pflichtstunden (28 Fahrstunden und 15 Theoriestunden) eingehalten haben, danach können Sie Ihre Prüfung ablegen. Mit der bestandenen Prüfung geben Sie mit dem Fahrschullehrer Ihren Antrag bei der Führerscheinstelle ab.
  7. Der auszustellenden Behörde (Führerscheinstelle) beweisen Sie nun die Einhaltung der 185 Tage-Regelung und den Bezug zu Tschechien um eben den Führerschein vor Ablauf von 185 Tagen erhalten zu dürfen. Die Behörde wird nun den Führerschein mit Ihrer erteilten Geburtsnummer/Bürgernummer zusammen noch registrieren, falls Sie mal in eine Kontrolle geraten, kann somit den Antwortsuchenden positiv nachgekommen werden. 
  8. Innerhalb ca. 20 Werktagen (...solange dauert es nun mal in ganz Tschechien) wird Ihr EU Führerschein von der Bundesdruckerei zu der auszustellenden Führerscheinstelle per Kurier gebracht und die Behörde muss nun den Führerschein nur noch in das Ausgabefach ablegen 
  9. Ihr EU Führerschein wird jetzt von uns mit Ihrer erteilten Vollmacht abgeholt und anschließend von uns versendet. Dies erspart Ihnen eine nochmalige Anreise. Gerne können Sie aber auch Ihren EU-Führerschein von der Behörde abholen.
  10. Im ganzen müssen Sie von der Anmeldung bei den Behörden bis hin zur Aushändigung Ihres EU Führerschein durch eben eines Tätigkeitsnachweises mit mindestens 10-12 Wochen rechnen. Sie müssen selber entscheiden ob Sie den Führerschein durch diesen Trick (Tätigkeitsnachweis) schneller den FS erhalten wollen, oder ob es nicht doch besser ist die restliche Zeit abzuwarten. <-- Unserer Meinung nach ist das Abwarten der restlichen Zeit sehr Sinnvoll da Sie nie mit einem schlechten Gewißen fahren werden. Sie haben alles eingehalten was nach dem Gesetz ist - unabdingbar 


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