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Mißbräuchlicher Erwerb

Wir warnen dringend vor Führerscheinanbietern welche behaupten Ihre Kunden werden nur mit einem Wohnsitz zur 185 Tage-Regelung vorrübergehend
angemeldet.

Diese werden zwar den Führerschein zusammen mit dem tschechischen Ausweis nach Richtlinie erhalten, doch durch den fehlenden Bezug zum Ausstellerland liegt der Verdacht eines missbräuchlichen Erwerbs sehr sehr Nahe.  

Diese Führerscheininteressenten werden einen tschechischen Ausweis (Volksmund: Bürgerkarte) bekommen, den sie von der Ausländerpolizei persönlich abgeholt haben. Aber mit fehlendem glaubhaftem Bezug zum Ausstellerland wird Ihnen der Staat Ihres 1.Wohnsitzes  den mißbräuchlichen Erwerb unterstellen und gegen Sie klagen. 

Das es sich um einenScheinwohnsitz handelt (e), liegt auf der Hand, da Sie nur den Führerschein und eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten werden.  Durch einen  fehlenden Tätigkeitsnachweis (wie der Anmeldung in einer Volkshochschule,  zu Fortbildungskursen oder Lehrgängen oder auch durch eine berufliche Bindung zum Ausstellerland oder sogar durch Firmengründung oder auch durch Aufträge),  werden der Deutsche oder Österreichische Staat Ihnen vorwerfen, diesen Führerschein MIßBRÄUCHLICH ERWORBEN zu haben, also nur sich im Ausland angemeldet zu haben, um die MPU oder VPU (österreichische MPU) zu umgehen.

Wenn der Richter Sie fragt, wie es denn mit einer Telefonrechnung oder Wasserabrechnung aussieht, haben Sie schon ein Problem. (Siehe Mißbrauchsvorlage.)

Die einzigste Möglichkeit ohne Wohnsitz wäre ein Studienplatz an einer Universität (wie in England, Frankreich usw.) wobei durch solch eine Einschreibung der Führerschein mit einer DEUTSCHEN ADRESSE ausgestellt wird. Dies bedeutet, das Sie bei Verlust nur einen Auszug aus dem Führerscheinregister der Tschechischen Republik erhalten!  Dies ist aber kein Ersatz für den Führerschein, sondern nur ein Registerauszug, welche Klassen Sie bestanden haben. Sie erhalten nur dann einen neuen Führerschein von Tschechien, wenn Sie einen ordentlichen Wohnsitz nachweisen können, somit beginnt die 185 Tage-Regelung erneut Sie erhalten dann den Ersatzführerschein ohne Bezug zum Ausstellerland erst nach Ablauf von 6 Monaten.

Also: Lieber erst Denken und dann Entscheiden, lieber mehr in Kauf nehmen, als hinterher nachbessern zu müssen!

Die 3. Führerscheinrichtline zeigt Ihnen, welche Schritte eingehalten werden müssen, um Ihren neuen Führerschein vollkommen legal erwerben zu können.

Durch den Bezug zum Ausstellerland kann Ihr Führerschein auch während der 185 Tage-Regelung ausgestellt werden (siehe 3. FS-Richtlinie). Sie können aber auch mit Bezug zu Tschechien oder der Slowakei gerne die 6 Monate abwarten bis sie ihren Führerschein ausstellen lassen.


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