Gesetzl. Grundlagen & Berichte
Nach europäischem Recht ist es, unter Einhaltung der 185-Tage-Regelung, jedem EU-Bürger gestattet eine EU-Fahrerlaubnis im europäischen Ausland zu erwerben. Da es sich bei der MPU um einen deutschen Sonderweg handelt, können Sie auf diesem Weg eine in allen EU-Mitgliedstaaten vollgültige Fahrerlaubnis erwerben.
Alle über uns erworbenen Führerscheine entsprechen der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates (3. Führerscheinrichtlinie) vom 20. Dez. 2006.
Im Folgenden haben wir Ihnen die entscheidenden Urteile und Beschlüsse zusammengestellt.
HINWEIS: Wir dürfen aus gesetzl. Gründen keine Rechtsauskunft geben. Für eine Rechtsauskunft oder -Beratung wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens.
... sollten Sie keinen Anwalt haben: Stellen wir Ihnen einen Verkehrsrechtsanwalt kostenlos zur Verfügung, oder Sie nehmen an einem Info-Tag bei uns im Hause Teil (Samstags), wo Ihnen unsere Fachanwälte zu Rede und Antwort stehen werden. Bitte wählen Sie aus der Liste : Rechtsbeistände
In den letzten Wochen wurden Sie verunsichert?
....oder für DUMM verkauft !!
Die 3.Führerscheinrichtlinie ist vom EU-Parlament am 20.12.2006 beschlossen worden. In der NEUEN Führerschein-Richtlinie steht:
Das ein Mitgliedstaat einen ausländischen EU-Führerschein bei vorherigem Entzug z.B. Deutschland,Österreich nicht anerkennen muss. Das ist soweit richtig, aber Artikel 11 Absatz 4 in der EU-Führerscheinrichtlinie GILT ERST AB 19. JANUAR 2009. Die Umsetzung erfolgt im Jahr 2011
Artikel 11 Absatz 4: Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, einem Bewerber, dessen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgestzt oder entzogen wurde, einen Führerschein auszustellen. Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedstaats eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen worden ist. Ein Mitgliedstaat kann es ferner ablehnen, einem Bewerber, dessen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat aufgehoben wurde, einen Führerschein auszustellen. Lesen Sie nun das Inkrafttreten diesen Artikels unter Artikel 18:
Artikel 18 Inkrafttreten: Artikel 2 Absatz 1, Artikel 5, Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b, Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 9, ARTIKEL 11 Absätze 1,3,4,5 und 6, Artikel 12 und die Anhänge I,II und III gelten ab dem 19. Januar 2009. Die Umsetzung erfolgt im Jahr 2011
Das heißt mit anderen Worten : Sie wurden verunsichert, so ist unser Deutscher Staat nun mal, alles wird über die Medien gelenkt und der Bürger liest diesen Unsinn und glaubt den Medien mehr, als dem EUGH. Das ist das, was unser Verkehrsminister will : Die Menschen für Blöd verkaufen und zum deutschem Recht zwingen, nur GUT das es den EUGH gibt, wo auch Deutschland daran scheitert. Wir sind nun mal nicht allein in EUROPA!!
Artikel 13 Absatz 2: Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.... Dank dem EUGH. Lesen Sie hierzu die komplette 3.Führerscheinrichtlinie
Wichtigste Seiten sind Seite 9 Artikel 13 und Seite 10 Artikel 18
Wir bitten Sie, sich für den nötigen Wohnsitz frühzeitig anzumelden, denn dieser ist entscheidend für die Prüfung bis zum 18.01.2009!! Damit wird gewährleistet, dass der Führerschein ausgestellt werden kann, wobei das Wohnsitzprinzib von 185 Tagen eingehalten werden muss.
Es ist nämlich sehr fraglich ob in CZ nach dem 19.01.2009 noch FS an deutsche ausgestellt werden und wenn Ja, werden die dt. Behörden und Gerichte wieder versuchen, die Gültigkeit "verspäteter" EU-Führerscheine abzuerkennen. Siehe Artikel 11 Absatz 4 der 3.Führerscheinrichtlinie.
Es bleibt abzuwarten ob, die dt. Behörden tatsächlich das Recht dazu haben, dies ist noch nicht entschieden.
Wer auf Nummer sicher gehen will, muss spätestens im November 2008 seinen Wohnsitz anmelden!!
Urteile, Gesetze und Berichte
Nicht erwünscht aber erlaubt...
Deutsche Verkehrsbehörden sind machtlos gegenüber dem EuGH.
Das ZDF kommentierte dies so: zum Artikel
Selbst die Rechtsabteilung vom ADAC widerspricht den Berichten des ADAC-Verlags
Am 26.06.2008 entschied der Eugh:
- Deutschland muss grundsätzlich die Führerscheine anderer EU-Mitgliedsstaaten anerkennen, die seinen Bewohnern nach dem Entzug ihrer deutschen Fahrerlaubnis ausgestellt worden sind.
- Deutschland kann jedoch die Anerkennung dieser Führerscheine verweigern, wenn sich aus dem Führerschein selbst oder aus unbestreitbaren Informationen des Ausstellerstaates ergibt, dass der ordentliche Wohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Führerscheine nicht im Ausstellerstaat war (es darf keine deutsche Adresse auf dem EU-Führerschein eingetragen sein).
- Wird der Führerschein während einer im Heimatstaat laufenden Sperrfrist im Ausland erworben, so kann die Anerkennung dieser Fahrerlaubnis im Heimatstaat stets versagt werden.
Hier die Mitteilung des Juristischen Zentrale des ADAC als PDF
Aktuelles Urteil des VG Stuttgart vom 21.03.2007
Die Nichterfüllung des Wohnsitzerfordernisses nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. B der Führerscheinrichtlinie 91/439 und die "Umgehung" einer nach § 13 Nr. 2 FeV erforderlichen medizinisch-psychologischen Untersuchung begründen für sich genommen nicht den Einwand der rechtsmissbräuchlichen Berufung auf Gemeinschaftsrecht. [ Zum Artikel ]
Entscheidung des EuGH zum EU-Führerschein vom 29.05.2006
Bericht der Kanzlei Streifler & Kollegen zur Entscheidung des EuGH zum europäischen Führerschein vom 29.05.2006, der auch für Personen ohne juristische Ausbildung verständlich ist. Unsere Bewertung: Absolut lesenswert! [ Zum Artikel ]
Auslands-Führerschein gilt auch ohne MPU
Europäischer Gerichtshof in Luxemburg erläßt Verkehrssündern den Gang zum "Idiotentest"
Wer in Deutschland seinen Führerschein verliert, kann ihn in einem europäischen Nachbarland wieder erwerben. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH). Seit Jahren nutzen jedes Jahr Tausende Verkehrssünder in Deutschland die Möglichkeit, in Polen oder Tschechien wieder an die Fahrerlaubnis zu kommen. Sie müssen dafür dort nur für 185 Tage pro forma einen Wohnsitz anmelden, Fahrstunden nehmen und die Fahrprüfung ablegen. Vorteil: Der Auslands-Führerschein, der von Agenturen in Form von Busreisen angeboten wird, kostet komplett nur ca. 2000 Euro - der in Deutschland nach einer bestimmten Sperrfrist (meist 18 Monate) vorgeschriebene "Idiotentest" ( MPU+Vorbereitung, ca. 1000 Euro) entfällt. Das Problem: Nicht alle Behörden in Deutschland erkannten diesen Auslands-Führerschein ohne MPU an. Zu Unrecht, wie nun das EuGH befand: "Ein EU-Land muß die Fahrerlaubnis eines anderen Landes anerkennen, wenn sie nach der verhängten Sperrfrist erlangt wurde." [ Urteil , Pressemeldung ]
Obeverwaltungsgericht Rheinland Pfalz
Autofahrer, denen die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde, dürfen mit einem EU-Führerschein weiter auf heimischen Strassen fahren. Nach einem Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz vom 24. Aug. 2005 (Az. 7B 11021/05.OVG) verstösst die deutsche Fahrerlaubnisbehörde gegen eine EU-Führerscheinrichtlinie. Grundsätzlich sind ausländische EU-Führerscheine im Inland anzuerkennen! [ Urteil ca. 800 KB ]
Verwaltungsgericht Augsburg entscheidet für EU-Fahrerlaubnisinhaber
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat am 29. Mai 2006 gegen den Freistaat Bayern und für einen EU-Fahrerlaubnisinhaber entschieden. [ Urteil ]
Presseberichte
Autopresse.de berichtet – Billiger Führerschein im Nachbarland
EU-Bürger dürfen ihren Führerschein in jedem Mitgliedsstaat erwerben. Seit dem EU-Beitritt Polens können Deutsche aus Kostengründen oder zur Umgehung von Zusatzprüfungen wie der MPU ihre Fahrprüfung legal im Nachbarland ablegen. Allerdings gibt es dabei Vorschriften, die eingehalten werden müssen. [ Zum Artikel ]
Neue Osnabrücker Zeitung zum Urteil des LG Osnabrück 09.03.2007
Ein Hauch von Europa- und Völkerrecht wehte gestern durch den Schwurgerichtssaal des Landgerichts Osnabrück. Mit positiven Folgen für einen Angeklagten, der sich wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis hatte verantworten müssen: Er wurde nämlich freigesprochen. [ Download ]
Mann ohne Führerschein darf dank EU-Recht weiter fahren
Lesen Sie in dem Artikel vom 12.03.2007 in der Thüringer Allgemeine wie das Amtsgericht Sondershausen entschied. [ Zum Artikel ]
Freie Fahrt für MPU-Flüchtlinge
(Oberpfalznetz, 27.01.2007) Tschechien bleibt das "Land der unbegrenzten Möglichkeiten" für deutsche Verkehrssünder. Nach wie vor stellen die Stadt- und Gemeindeämter des Nachbarlandes EU-Führerscheine an Leute aus, die ihren "Lappen" hierzulande abgeben mussten. [ Zum Artikel ]
OLG Stuttgart zu Führerscheintourismus
(Sigmaringen, 17.01.2007) In diesem Artikel erklärt RA Roland Hoheisel-Gruler die Problematik und aktuelle Rechtsprechung zum Führerscheintourismus an einem konkreten Fall. [ Zum Artikel ]
Führerscheintourismus mit Segen des EuGH
(Düsseldorf, 14.10.2006) Empfehlenswerter Fachartikel auf www.anwalt24.de von RA Christian Demuth. [ Zum Artikel ]
Führerschein-Tourismus jetzt legal
Ein Bericht aus der Auto BILD...
EU-Führerschein gilt ohne „Idiotentest“
Wie die Frankfurter-Rundschau berichtet, können deutsche Verkehrssünder ohne Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) einen neuen Führerschein im EU-Ausland erwerben. Die deutschen Behörden müssten rechtmäßig ausgestellte EU-Führerscheine anerkennen, entschied der Europäische Gerichtshof. [ Zum Artikel ]
Prüfung im Ausland möglich
Wie n-tv.de berichtet, dürfen deutsche Verkehrssünder unter bestimmten Vorraussetzungen im Ausland einen neuen Führerschein erwerben. Auch das anschließende Umschreiben in einen deutschen Führerschein, darf laut einem Urteil des Europäische Gerichtshofs von deutschen Behörden nicht verweigert werden. [ Zum Artikel ]
Der einheitliche EU-Führerschein kommt!
Wie "Die Welt" berichtet, haben die 25 Verkehrsminister der EU-Staaten die Einführung eines einheitlichen EU-Führerscheins beschlossen. [ Zum Artikel ]
Berichte zum Urteil des OVG Rheinland-Pfalz
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