Häufigste Fragen
- Kann ich bei Ihnen einen Eu-Führerschein kaufen?
- Ein ganz klares Nein!!
- Wie lange beträgt das ganze Procedere bis ich meinen Führerschein habe?
- Sie
erhalten einen tschechischen EU-Führerschein ab der 1.Anreise in 6 Monaten. Mit einem EU-Führerschein von Ungarn oder Spanien können Sie in 6 Wochen rechnen.
- Was ist wenn ich mal in eine Verkehrskontrolle komme, wird mir der Führerschein dann abgenommen?
- Nein,
ausser Sie haben Ihren EU-Führerschein während eines Fahrverbots
gemacht, somit wurde die Führerscheinrichtlinie nicht eingehalten. Ein
EU-Führerschein wird nur anerkannt, wenn das Fahrverbot im Heimatland
abgelaufen ist. Das jeweils auferlegte Fahrverbot muss in dem Land
abgelaufen sein, in welchem die Nutzung einer Fahrerlaubnis erfolgen
soll.
- Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
- Wir bieten Ihnen
zu den angegebenen Preisen folgende Leistungen durch Vermittlungen: Anmeldung bei den
Behörden, sowie zu den jeweiligen Fahrschulen, die Einhaltung der
geforderten 185 Tage-Regelung (Residenznachweis), Dolmetscher in Wort
und Schrift, Zusendung des Lehrmaterials, Vermittlung der
Übernachtungen sowie die Bereitstellung eines Shuttleservice ins
EU-Ausland sowie von Deutschland (exklusiv zu bezahlen), Betreuung vor
Ort. Die Kl. B
kostet z.B. in Tschechien mit Agenturkosten 2390 € plus 70 € für
Übernachtungen plus Anreise.
- Wie lange dauert die Ausstellung des Führerscheins nach bestandener Prüfung?
- Bei der Variante Tschechien Normal, wird nach
bestandener Prüfung Ihre Unterlagen zur
Behörde gebracht. Wenn die 185 Tage insgesamt abgelaufen sind wird Ihr Führerschein beantragt. Ab diesem Tag an dauert es ca. 20-30 Werktage bis Sie
den Führerschein in der Hand halten. In Ungarn erhalten Sie nach der
Prüfung sofort von der Führerscheinstelle eine Bestätigung, dass der Führerschein beantragt worden ist. Den
Führerschein erhalten Sie ca. 8-10 Tage später von uns mit der Post.
- Wie ist das mit der 185 Tage-Regelung?
- Die 185
Tage-Regelung, oder auch Residenznachweis genannt, sagt folgendes aus: Der
Führerscheinbewerber muss gegenüber der auszustellenden Behörde
(Führerscheinstelle) die Residenz (der Aufenthalt) von mindestens 185 Tage
darlegen. Zusätzlich kann man in Form von Wohnsitznachweis,Arbeitsverträgen
oder als Student oder generell mit Lehrgängen darlegen
(Tätigkeitsnachweis). Weiter...
- Wie läuft die Bezahlung?
- Wir bitten Sie die Zahlungsweise jeweils den Ablauf zu entnehmen wo Sie den EU-Führerschein erwerben wollen.
- Wie lange ist ein EU-Führerschein gültig?
- Eine EU-Fahrerlaubnis aus Tschechien oder Ungarn ist befristet für 10 Jahre ausgestellt, wird aber jederzeit unter Neuerbringung
eines ärztlichen Gutachtens verlängert. Ferner haben Sie auch die
Möglichkeit, den EU-Führerschein in einem anderen EU-Land Ihrer Wahl
umzuschreiben, wie z.B. in Deutschland oder Österreich. Die deutschen Führerscheine werden ab zu 2013 ebenso auf 10 oder 15 Jahre ausgestellt. Das wußte wohl noch keiner.
- Ich habe für die Erteilung einer Deutschen Fahrerlaubnis eine MPU
zur Auflage bekommen, wie verhält sich das in den anderen EU-Ländern?
- Die MPU ist nur eine Auflage für die Erteilung eines Deutschen EU-Führerscheins, somit können Sie unter Einhaltung der europäischen Führerscheinrichtlinie einen EU-Führerschein in den jeweiligen angebotenen EU-Ländern ohne MPU neu
erwerben. Sollten Sie bereits einen Antrag zur Erteilung eines
Deutschen Führerscheins gestellt haben, ist es sinnvoll diesen wieder
zurückzunehmen. Ab dem 19.01.09 wird nun auch eine MPU in Tschechien verlangt sobald die neue zuständige Führerscheinstelle (CZ) Ihre "Schandtaten" weiß. Wir raten jedem der eine MPU-Auflage hat, den EU-Führerschein nur mit einer CZ-MPU zu erwerben.
- Was ist der unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis?
- Die
Fahrerlaubnis ist die behördliche Genehmigung ein Kraftfahrzeug führen
zu dürfen, dies erhalten Sie nach bestandener Prüfung. Der EU-Führerschein ist die Urkunde dazu. In Österreich
nennt man dies auch Lenkberechtigung.
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