Wie lange beträgt das ganze Procedere bis ich meinen Führerschein habe?
Sie erhalten eine tschechische EU-Fahrerlaubnis ab der 1.Anreise frühestens nach 8 und spätestens nach 12 Wochen. Mit einer EU-Fahrerlaubnis von Polen müssen Sie mit mindestens 3-4 Monaten rechnen. Die Erteilung einer slowakischen EU-Fahrerlaubnis beträgt 6 Monate.
Was ist wenn ich mal in eine Verkehrskontrolle komme, wird mir der Führerschein dann abgenommen?
Nein, ausser Sie haben Ihren EU-Führerschein während eines Fahrverbots gemacht ,somit hätten Sie die 3.Führerscheinrichtlinie. Ein EU-Führerschein wird nur anerkannt, wenn das Fahrverbot im Heimatland abgelaufen ist. Das jeweils auferlegte Fahrverbot muss in dem Land abgelaufen sein, in welchem die Nutzung einer Fahrerlaubnis erfolgen soll.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Wir bieten Ihnen zu den angegebenen Preisen folgende Leistungen: Anmeldung bei den Behörden sowie zu den jeweiligen Fahrschulen, die Einhaltung der geforderten 185 Tage-Regelung (Residenznachweis), Dolmetscher in Wort und Schrift, Zusendung des Lehrmaterials, Vermittlung der Übernachtungen sowie die Bereitstellung eines Shuttleservice ins EU-Ausland sowie von Deutschland (exklusiv zu bezahlen), Betreuung vor Ort,die Zustellung Ihrer Fahrerlaubnis per Einschreiben, Eine Kl. B kostet z.B. in Tschechien mit Agenturkosten 2000 € plus 70 € für Übernachtungen plus Anreise.
Wie lange dauert die Ausstellung des Führerscheins nach bestandener Prüfung?
Nach bestandener Prüfung in CZ werden Ihre Unterlagen immer freitags zur Behörde gebracht. Ab diesem Tag an dauert es ca. 20-30 Werktage bis Sie den Führerschein in der Hand halten. In Ungarn erhalten Sie nach der Prüfung sofort von der Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis. Den Führerschein erhalten Sie ca. 7 Tage später von uns. Von der Slowakei erhalten Sie den EU-Fs nach der Prüfung ca. 10 Tage später.
Wie ist das mit der 185 Tage-Regelung?
Die 185 Tage-Regelung, auch Residenznachweis genannt, sagt folgendes aus: Der Führerscheinbewerber muss gegenüber der auszustellenden Behörde (Führerscheinstelle) die Residenz (Aufenthalt) von mindestens 185 Tage darlegen. Dies kann man in Form von Wohnsitznachweis,Arbeitsverträgen oder als Student oder generell mit Lehrgängen darlegen (Tätigkeitsnachweis). Wenn diese Residenz nicht eingehalten worden wäre, würden Sie auch keinen Führerschein erhalten.
Wie läuft das mit der Bezahlung?
Sie bezahlen die Fahrschulgebühren vor Ort bei der Fahrschule, z.B. 1500 € und 500 € Dienstleistungsgebühr an uns. Sie haben auch die Möglichkeit die 500 € Vermitlungsgebühren per Nachnahme mit dem Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis zu bezahlen. Oder nach der Anmeldung bei uns auf unser Konto zu überweisen.
Wie lange ist ein Führerschein gültig?
Die EU-Fahrerlaubnis von Polen sowie von der Slowakei sind unbefristet ausgestellt. Eine EU-Fahrerlaubnis aus Tschechien ist befristet. Sie wird für 10 Jahre ausgestellt, wird aber jederzeit unter Neuerbringung eines ärztlichen Gutachtens verlängert, ferner haben Sie auch die Möglichkeit, den EU-Führerschein in einem anderen EU-Land Ihrer Wahl umzuschreiben.
Ich habe für die Erteilung einer Deutschen Fahrerlaubnis eine MPU zur Auflage bekommen, wie verhält sich das in den anderen EU-Ländern?
Die MPU ist nur eine Auflage für die Erteilung einer DeutschenEU-Führerscheins, somit können Sie unter Einhaltung der europäischen Führerscheinrichtlinie einen EU-Führerschein in den jeweiligen angebotenen EU-Ländern ohne MPU neu erwerben. Sollten Sie bereits einen Antrag zur Erteilung eines Deutschen Führerscheins gestellt haben, ist es sinnvoll diesen wieder zurückzunehmen.
Was ist der unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis?
Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Genehmigung ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen. Der EU-Führerschein ist die Urkunde dazu. In Österreich nennt man dies auch Lenkberechtigung.